Der Verein als Kontrollorgan

Die optimale Rechtsform für eine Organisation wie Rock the Nature ist ein gemeinnütziger Verein. Ein gemeinnütziger Verein ist in Deutschland von der Körperschaftssteuer (entspricht der Einkommensteuer) befreit und darf Spendenquittungen ausstellen. Firmen und Privatpersonen können Zuwendungen steuerlich geltend machen. Das Ziel eines Vereines und damit der Verwendungszweck für alle Geld- und Sachzuwendungen wird in der Satzung festgelegt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Ein gewerbliches Handeln ist gemeinnützigen Vereinen untersagt. Dadurch werden Spenden und ehrenamtliche Tätigkeiten vor kommerzieller Nutzung geschützt.

 

Das oberste Prinzip von RTN ist es, absolut autark und finanziell unabhängig zu bleiben. Deshalb geht RTN keine Kooperationen mit Unternehmen oder Sponsoren ein. RTN verzichtet auch auf aktive Mitglieder- und Spendenakquise. 

 

Alle Projekte, Aktionen und die Verwendung der Zuwendungen von Rock the Nature unterliegen lückenlos den Kontrollen durch die Finanzbehörden. Zusätzlich werden die Unterlagen freiwillig dem dzi als höchster Instanz im deutschen Spendenwesen zur Prüfung vorgelegt. Einer Einsichtnahme in die Bücher durch vereidigte Wirtschaftsprüfer ist nach Absprache jederzeit möglich. .