Hundeadoptionen aus dem Ausland

Immer wieder erhitzen Hundeadoptionen aus dem Ausland die Gemüter. Die einen sind dafür, die anderen sind dagegen. Wie immer liegt die Lösung irgendwo in der Mitte, wobei eine gelungene Adoption völlig außerhalb jeglicher Kritik steht.

1. Eine Adoption ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die einem Tier die Chance auf ein lebenswertes Leben gibt, die es sonst wohl kaum hätte. Hier zählen keine monetären Argumente, weil der Adoptant niemandem Rechenschaft schuldig ist, wofür er sein Geld verwendet.

2. Es steht eindeutig fest, dass mit Adoptionen und Vermittlungen das eigentliche Hunde – „Problem“ in einem Land niemals gelöst werden kann.

3. Adoptionen sind die einzige Möglichkeit Überfüllungsdruck aus den lokalen Tierheimen zu nehmen und Tötungen zu verhindern.

4. Auslandsadoptionen können hohe gesundheitliche Risiken verbergen. Sinnvoll wäre es Adoptanten ähnlich wie bei Operationen in der Humanmedizin schriftlich über mögliche Risiken zu informieren, weil sich viele darüber nicht bewusst sind.

5. Es kann die Gefahr bestehen, dass es sich um illegalen Hundehandel handelt. Diese Gefahr besteht allerdings auch bei dubiosen Züchtern im Inland.

6. Das Argument „In deutschen Tierheimen gibt es genügend Tiere“ ist als mittelbares Todesurteil ethisch genauso inakzeptabel wie männliche Küken zu entsorgen, weil sie keine Eier legen. Tierschutz darf wie auch Menschenschutz nie an Ländergrenzen enden

Das Hauptaugenmerk sollte auf Punkt 2 gerichtet werden. Ein Vermittlungsprojekt müsste immer parallel zu einem Kastrations und / oder Aufklärungsprojekt laufen. Das spanische Galgoproblem wird nicht zu lösen sein, wenn nicht gesetzliche Grundlagen und die Rechtsprechung im Land geändert werden. In den östlichen Ländern wie Rumänien, Ungarn oder Ukraine wird ohne flächendeckende Kastrations-programme ebenfalls nie eine Besserung der Situation erfolgen. Sinnvoll wären dort feste Zentren nur für Kastratio-nen und Grundversorgung (Impfung, Entwurmung, kleine Wundbehandlung) mit lokalem Personal und einer zentralen Datenbank zur Kontrolle (Katalogisierung der Hunde, Registrierung der Überbringer). In der Regel lassen sich zur Kostenteilung Kooperationsverträge mit den Stadtverwal-tungen abschließen, die alternativ Tötungsstationen finanzieren.